Ehrenamtlicher Dienst in den Rotkreuz-Gemeinschaften
Das breit gefächerte Aufgabenspektrum des Ehrenamtlichen Dienstes im Deutschen Roten Kreuz ergibt sich aus der Satzung und Dienstordnung. Die Rotkreuz-Gemeinschaften wirken unter anderem bei folgenden satzungsgemäßen Aufgaben mit: Ausbildung, Betreuungsdienst, Blutspendedienst, Internationale Hilfsaktionen, Sanitätsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz.
Rotkreuz-Gemeinschaften sind Zusammenschlüsse von aktiven ehrenamtlichen Mitgliedern, die satzungsgemäße Aufgaben erfüllen und für diese ausgebildet und angeleitet sind.
Bereitschaften sind in sich geschlossene Gliederungen, deren Angehörige in einem Fachdienst oder in anderen Aufgabengebieten ausgebildet sind und sich zur Mitarbeit und Weiterbildung verpflichten.
Der Arbeitskreis ist eine Organisationsform von Mitgliedern, der im Rahmen von solchen satzungsgemäßen Aufgaben tätig wird, die nicht von anderen Gemeinschaften wahrgenommen werden, z. B. "Ausbildung".
Das Jugendrotkreuz ist eine Gemeinschaft der Kinder und Jugendlichen im Deutschen Roten Kreuz.
Fachdienste im DRK sind fachlich spezialisierte und organisierte Tätigkeiten in den Bereitschaften, z. B. der Sanitätsdienst, die Soziale Betreuung, der Technische Dienst, Unterkunft und Verpflegung.
Die aktiven Mitglieder im Roten Kreuz werden als "Helfer" bezeichnet, insbesondere in den Bereitschaften und im Katastrophenschutz. Im Bereich der Sozialarbeit wird eher von "ehrenamtlichen Mitarbeitern" gesprochen. In einer engeren Bedeutung wird der Begriff des Helfers auch zur Unterscheidung von der Leitungs- bzw. Führungskraft gebraucht.
Ehrenamtlicher Dienst im DRK ist eine Tätigkeit auf freiwilliger und unentgeltlicher Grundlage.
Tätigkeit im DRK heißt: Mitwirkung an den satzungsmäßigen Aufgaben auf der Grundlage und unter Wahrung der Grundsätze des Roten Kreuzes.
Freiwilligkeit im Sinne des Roten Kreuzes heißt: Verantwortungsbewusste Tätigkeit aufgrund der aus eigener Entscheidung gegebenen Zustimmung. Diese Zustimmung schließt für den ehrenamtlichen Mitarbeiter ein bestimmtes Maß an Verbindlichkeit und Regelmäßigkeit seines Dienstes ein, und zwar in dem Umfang, den die übernommene Arbeit verlangt.
Unentgeltlicher Dienst im DRK heißt: Tätigkeit ohne Bezahlung; unberührt davon bleibt eine Erstattung entstandener Kosten beziehungsweise die Abgeltung des Aufwandes. Bei finanziellen Leistungen, die darüber hinausgehen, handelt es sich nicht um eine ehrenamtliche, sondern um eine bezahlte Tätigkeit.
Diese Begriffsdefinitionen dienen der Klarstellung; sie bedeuten keine Wertung der jeweiligen Arbeit. Der Ausdruck "Ehrenamtlicher Dienst" im DRK bezeichnet also die freiwillige, unentgeltliche, verbindliche und organisierte Hilfe für notleidende Menschen.
Auch in diesem Jahr haben die Angehörigen unserer Rotkreuz-Gemeinschaften im Rahmen ihres ehrenamtlichen Dienstes in vorbildlicher Weise ihre Fähigkeiten und Freizeit in den Dienst für den Nächsten gestellt. Dennoch fehlen uns z. B. in den Bereitschaften, in den Katastrophenschutzgruppen sowie im Kreisauskunftsbüro ehrenamtliche Mitarbeiter/innen. Wir wünschen uns, für diese Rotkreuz-Gemeinschaften neue Helferinnen und Helfer zu finden, die Interesse an den verschiedenen DRK-Diensten haben, positiv dem Umgang mit anderen Menschen gegenüberstehen, ihre Freizeit sinnvoll gestalten wollen und zudem viel Gutes tun.
Ihr Ansprechpartner:
Gerd-Rainer Matern
04821 - 6790-17